Wichtiges
Mindestalter: 18
Vorbesitz andere Klassen: B
Einschluß der Klassen: L & M
Befristung: bis zur Vollendung
des 50. Lebensjahres, danach Verlängerung
um 50 Jahre nach Durchführung von Eignungstests
(Gesundheitscheck und augenärztliches Gutachten)
Alte Bezeichnung: 3
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Verkehrsfachschule Oberrhein
VIP Fahrschule
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